Wasser - Leben - Gesundheit !
Besonderheit unseres Versorgungsverbandes innerhalb der Gemeinde Aying!
Üblicherweise
liegt
die
Wasserversorgung
von
Städten,
Ortschaften
und
Weiler
mit
Trink
und
Löschwasser
in
den
Händen
von
Stadtwerken
bzw.
Kommunen.
Dies
ergibt
sich
schon
aus
der
gesetzlichen
Verantwortung
der Kommunen zur Gewährleistung des gemeindlichen Brandschutzes.
Nur
in
ländlichen,
teilweise
abgelegenen
Landstrichen
haben
sich
eigenständige,
bzw.
eigenverantwortliche
Verbandsstrukturen aus der Vergangenheit erhalten.
So
hat
sich
auch
der
WVV-Helfendorf
seit
der
Gründung
im
Jahr
1887
bis
heute
seine
Eigenständigkeit
mit
allen Gestaltungs- und Mitspracherechten der Verbandsmitglieder erhalten.
1973,
im
Jahr
des
Gemeindezusammenschlusses
der
beiden
Gemeinden
Helfendorf
und
Peiß
zur
heutigen
Gemeinde
Aying,
haben
sich
die
Verbandsmitglieder
des
WVV-Helfendorf
gegen
eine
Übernahme
in
eine
gesamtgemeindlich,
kommunale
Verwaltungsstruktur
der
Wasserversorgung
Helfendorf
entschieden.
Dadurch
konnte
sich
der
WVV-Helfendorf
eine
bis
heute
gültige,
eigenverantwortliche
Verbandsstruktur
und
Satzung
sichern,
bei
deren
Gestaltung
und
auch
Preis-
und
Gebührenbildung
jedes
Verbandsmitglied
Stimmrecht und damit Gestaltungsrecht hat.
Begründet
durch
diesen
Umstand,
gibt
es
in
unserer
Gemeinde
die
seltene
Besonderheit,
dass
es
zwei
unterschiedliche
Wasserversorgungssatzungen
mit
unterschiedlichen
Leistungsabdeckungen
und
Gebühren
gibt.
Die
Orte
Peis,
Aying
und
Dürnhaar
sind
im
kommunalem
Verantwortungsbereich,
alle
anderen
südlichen
Ortschaften und Weiler werden durch den WVV-Helfendorf versorgt.
Allein
der
Brandschutz
mit
allen
dadurch
verbundenen
Kosten,
Pflichten
und
Anordnungen
liegt
im
gesamten
Gemeindegebiet im Verantwortungsbereich der Kommune.
Informationen
zu
unserer
Satzung
und
Gebührengestaltung:
Anders
wie
bei
der
kommunalen
Wasserversorgung,
einem
sozialen
Umlagesystem
mit
jährlicher
Globalberechnung,
basiert
die
Satzung
des
WVV-Helfendorf aus der Geschichte heraus auf dem Verursachungsprinzip.
Beispiel:
Die
Kosten
der
Erschließung
eines
von
der
Hauptleitung
abgelegenen
Neubaus,
sind
in
unserem
Verband
vom
Verursacher
zu
tragen
und
fließen
nicht
wie
bei
Kommunen
in
eine
Globalberechnung
ein,
welche von allen Wasserabnehmern zu tragen sind.
Dadurch
sind
die
Preise
für
Trinkwasser,
Herstellungsbeiträge
und
Anschlussgebühren
deutlich
niedriger.
Jedoch
sind
Herstellungs,-
Wartungs,-
und
Reparaturkosten
von
Hausanschlüssen
alleinige
Sache
des
Hausbesitzers.
Durch
das
Mitbestimmungsrecht
jedes
Hausbesitzers,
welcher
im
übrigen
auch
Mitanteilseigner
des
Wasserversorgungsverbandes
Helfendorf
ist,
wurde
dieses
besondere
Beitragssystem
bis
heute
mehrheitlich
beibehalten.
Der
WVV-Helfendorf
hat
sich
die
Legitimation
seiner
eigenständigen
Verbandssatzung
im
Jahr
2015
vom
Verwaltungsgerichtshof bestätigen lassen.