WVV Helfendorf Wasserversorgunsverband Helfendorf
Wasser - Leben - Gesundheit ! Besonderheit unseres Versorgungsverbandes innerhalb der Gemeinde Aying! Üblicherweise liegt die Wasserversorgung von Städten, Ortschaften und Weiler mit Trink und Löschwasser in den Händen von Stadtwerken bzw. Kommunen. Dies ergibt sich schon aus der gesetzlichen Verantwortung der Kommunen zur Gewährleistung des gemeindlichen Brandschutzes. Nur in ländlichen, teilweise abgelegenen Landstrichen haben sich eigenständige, bzw. eigenverantwortliche Verbandsstrukturen aus der Vergangenheit erhalten. So hat sich auch der WVV-Helfendorf seit der Gründung im Jahr 1887 bis heute seine Eigenständigkeit mit allen Gestaltungs- und Mitspracherechten der Verbandsmitglieder erhalten. 1973, im Jahr des Gemeindezusammenschlusses der beiden Gemeinden Helfendorf und Peiß zur heutigen Gemeinde Aying, haben sich die Verbandsmitglieder des WVV-Helfendorf gegen eine Übernahme in eine gesamtgemeindlich, kommunale Verwaltungsstruktur der Wasserversorgung Helfendorf entschieden. Dadurch konnte sich der WVV-Helfendorf eine bis heute gültige, eigenverantwortliche Verbandsstruktur und Satzung sichern, bei deren Gestaltung und auch Preis- und Gebührenbildung jedes Verbandsmitglied Stimmrecht und damit Gestaltungsrecht hat. Begründet durch diesen Umstand, gibt es in unserer Gemeinde die seltene Besonderheit, dass es zwei unterschiedliche Wasserversorgungssatzungen mit unterschiedlichen Leistungsabdeckungen und Gebühren gibt. Die Orte Peis, Aying und Dürnhaar sind im kommunalem Verantwortungsbereich, alle anderen südlichen Ortschaften und Weiler werden durch den WVV-Helfendorf versorgt. Allein der Brandschutz mit allen dadurch verbundenen Kosten, Pflichten und Anordnungen liegt im gesamten Gemeindegebiet im Verantwortungsbereich der Kommune. Informationen zu unserer Satzung und Gebührengestaltung: Anders wie bei der kommunalen Wasserversorgung, einem sozialen Umlagesystem mit jährlicher Globalberechnung, basiert die Satzung des WVV-Helfendorf aus der Geschichte heraus auf dem Verursachungsprinzip. Beispiel: Die Kosten der Erschließung eines von der Hauptleitung abgelegenen Neubaus, sind in unserem Verband vom Verursacher zu tragen und fließen nicht wie bei Kommunen in eine Globalberechnung ein, welche von allen Wasserabnehmern zu tragen sind. Dadurch sind die Preise für Trinkwasser, Herstellungsbeiträge und Anschlussgebühren deutlich niedriger. Jedoch sind Herstellungs,- Wartungs,- und Reparaturkosten von Hausanschlüssen alleinige Sache des Hausbesitzers. Durch das Mitbestimmungsrecht jedes Hausbesitzers, welcher im übrigen auch Mitanteilseigner des Wasserversorgungsverbandes Helfendorf ist, wurde dieses besondere Beitragssystem bis heute mehrheitlich beibehalten. Der WVV-Helfendorf hat sich die Legitimation seiner eigenständigen Verbandssatzung im Jahr 2015 vom Verwaltungsgerichtshof bestätigen lassen.
Notdienst Tel.: 0151-75033521
Kontakt
Sprechzeiten
Wasserversorgungsverband Dorfstraße 3 85653 Aying-Großhelfendorf Tel.: 08095-870452 Fax: 08095-3200006
Sowie nach telefonischer Vereinbarung
Montag - Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr